Die Thingstätte in der Bauerschaft Walgern
Thing bedeutet seit ältester Zeit Volks- und Gerichtsversammlung. Rings um Freckenhorst gab es solche Thingplätze. Auf ihnen wurde unter Vorsitz eines Bauerrichters über Strafsachen und Streitigkeiten in einem nachbarschaftlichen Bezirk Gericht gehalten. Der Thingplatz lag möglichst zentral unter freiem Himmel. Erst mit der Entwicklung des Allgemeinen Landrechts am Beginn der Neuzeit endete das Zeitalter der altsächsischen Gogerichte, der Thinge.
Die zentrale Lage eines früheren Thingplatzes ist noch besonders deutlich in der Bauerschaft Walgern zu erkennen. Er liegt am Zusammenstoß von drei Feldwegen, die zu den Höfen Walgern, Kammann und Peveling führen. Noch heute heißt er Tillplack. Bauerrichter war hier der jeweilige Inhaber des Hofes Schulze Walgern.
Eine andere wichtige Thingstätte lag in der Bauerschaft Gronhorst in der Nähe des Hofes Lohmann. Hier war der Inhaber des Hofes Schulze Schleppinghoff Bauerrichter für die Bauerschaften Flintrup, Hoenhorst und Gronhorst.
The “Thing” site in the farming community Walgern
“Thing” means people’s court assembly or moot. They were called together to decide on criminal matters and disputes in a neighbouring district, with a local farmer acting as judge. There were several of these Saxon places of assembly around Freckenhorst, which only lost their importance with the development of land rights in modern times. There were moots in the nearby farming communities of Walgern and Gronhorst.
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